Wikipedia definiert den Begriff der Repression als „Synonym für Unterdrückung, Hemmung, Zurückdrängung“. Damit kann unter anderem die Aufgabe der Strafverfolgung bei ordnungsdienstlichen Anlässen oder die Unterdrückung oder Verfolgung von Gruppen oder Individuen gemeint sein.
Und was hat das mit Euch zu tun?
Mittlerweile sind überzogene und willkürliche „polizeiliche Maßnahmen“ gegen UNS Fans an der Tagesordnung.
Polizeiwillkür, grundlose Festnahmen, Strafbefehle und Stadionverbote sind im Fußballfanlalltag leider eher schon die Regel als die Ausnahme! Durch den übertriebenen Sicherheitswahn wird die Unschuldsvermutung auf die unser Rechtssystem aufbaut einfach außer Kraft gesetzt (z.B. Unterbindungsgewahrsam, Betretungs- verbote, sofortiges Stadionverbot etc. etc.).
Die Europäische Menschenrechtskonvention schreibt in Art. 6 Abs. 2:
„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig“.
Leider nur schöne Worte………
Auch wenn Ihr ein unbeschriebenes Blatt mit weißer Weste seid kann es Euch genauso treffen wie alle anderen auch! In Situationen, wie z.B. einer Festnahme ist es nicht einfach Ruhe zu bewahren. Häufig ist es so, dass durch Unkenntnis der Rechtslage und dadurch entstandenem falschen Verhalten die Angelegenheit in einem Strafverfahren und Verurteilung endet! Grundsätzlich gilt: Ruhe bewahren, Aussage verweigern, nichts unterschreiben (ganz wichtig), die Blaue Hilfe informieren -> (Ihr erreicht uns, nicht nur an Spieltagen, unter 0176/90217772) und einen Anwalt organisieren.
SKB = „Szenekundige“ Beamte:
Redet nicht mit der Polizei und auf keinen Fall mit den SKB!!!
—>Redet MIT UNS!!!<—
Die sogenannten “Szenekundigen Beamten” haben sich in der Vergangenheit und auch in der Gegenwart immer besonders dadurch hervorgetan, freundschaftlich rüberzukommen um dann vor Gericht die Leute in die Pfanne zu hauen. SKB’s sind dazu da, die Fanszene, also Euch Alle, im Auge zu behalten und an Infos zu kommen, die sie dann gegen Euch verwenden werden. Lasst Euch davon nicht von Ihrem ‘kameradschaftlichen Getue’ täuschen, sie werden keine Gelegenheit verpassen im Falle eines Falles mit dem Finger auf Euch zu deuten. Es ihr Job Profile über uns anzulegen – helft ihnen nicht dabei – sprecht nicht mit ihnen und die beste Variante ist, sie einfach zu ignorieren!
Anreise:
Am Spieltag musst Du damit rechnen, dauerhaft unter polizeilicher Beobachtung zu stehen. Hier gilt es, einen möglichst klaren Kopf zu bewahren um auftretende Situation schnell und richtig einschätzen zu können. Es ist ratsam gemeinsam anzureisen da in einer Gruppe jeder auf den anderen schaut und Vorgänge beobachten kann, gegebenenfalls eingreifen kann und vor allem andere informieren kann. Wenn Du alleine unterwegs bist, kann Dir keiner helfen!!!
Ausweis:
Es besteht nur die Pflicht ein solches, gültiges Dokument zu besitzen – ABER – führt den Ausweis stets bei Euch damit Ihr Euch gegenüber der Polizei ausweisen könnt. Die Praxis zeigt, wenn man keinen Ausweis dabei hat, nimmt man Dich mit auf die Wache zur Klärung Deiner Personalien. Dass dies durchaus dann „dauern“ kann, wissen wir alle – deshalb IMMER AUSWEIS DABEI haben!
Persönliche Gegenstände:
Nimm nur das mit, was Du unbedingt brauchst! Checke Deinen Geldbeuten, Deine Taschen etc.! Terminkalender, Fotos, Videos oder gar Fotos auf Deinem Handy müssen und sollen NICHT der Polizei in die Hände fallen!
Verhalten allgemein:
Versucht den Überblick über die Situation zu behalten, verfallt nicht in Panik und reagiert schnell! bei möglichen Vorfällen alarmiere sofort Deine Gruppe und kommt dem Betroffenen zur Hilfe! Zeigt Solidarität und schaut nicht weg! Durch ein geschlossenes Auftreten lassen sich Willkürmaßnahmen leicht verhindern!
Lass Dich nicht von Polizisten oder Ordnern zu einer Straftat provozieren!! Ruhe bewahren und drüber stehen! Zeige Deine Überlegenheit durch Besonnenheit und Intelligenz! Kümmere Dich auch um Verletzte, die oftmals einfach liegen gelassen werden. Wenn ein Arzt oder ein Krankenhausaufenthalt nötig wird, vertraue niemanden!
Mach keine Angaben zur Sache, denn auch von dort wird sich die Polizei Informationen holen!
Verhalten bei Festnahmen:
Solltest Du festgenommen werden, verfalle sofort in absolutes Schweigen! Alle Äußerungen gegenüber der Polizei gelten als Aussage und werden gegen Dich verwendet werden. Wirst Du mit anderen Gefangenen abtransportiert, sprecht untereinander nicht was Ihr angestellt habt (oder angestellt haben sollt). Die Polizei muss Dir mitteilen, dass man Beschuldigter ist und was Dir zur Last gelegt wird!
Die Polizei kann Euch ohne Angabe von Gründen bis zum Ablauf des Folgetages festsetzen! Wenn Ihr noch länger in Haft bleiben sollt, muss der Haftrichter die Untersuchungshaft anordnen. -Ihr müsst nur Angaben zur Person machen (s.u.). Im Falle eines Verhörs antwortet auf JEDE Frage am besten mit: „Ich verweigere die Aussage“ bis der Anwalt da ist.
Nach Angabe der Personalien hat man als Beschuldigter das Recht, die Aussage zu verweigern (§ 136 StPO). Dadurch entsteht auch kein Nachteil!
Es besteht ausdrücklich keine Verpflichtung zur Selbstbelastung. Die Polizei muss Dich belehren, dass Du das Recht hast, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um Dich vor einer Vernehmung zu beraten.
Datenauskunft gegenüber Polizeibeamten:
Erwachsene:
- Name, Vorname, Geburtsname
- Wohnanschrift
- Allgemeine Berufsbezeichnung (z.B.: Student, Angestellter)
- Geburtsdatum/-ort
- Staatsangehörigkeit
Jugendliche:
Gleiches wie bei Erwachsenen und zusätzlich, da Ihr noch minderjährig seid, solltet Ihr Namen und die Telefonnummer eines Elternteils preisgeben, damit Ihr abgeholt werden könnt. Alle Daten sollten bei einer Befragung durch die Polizei wahrheitsgemäß wiedergegeben werden, andernfalls verhält man sich ordnungswidrig! Es wird auch sehr oft nach Telefon- bzw. Handynummer, Arbeitgeber, Eltern oder Verdienst gefragt. Dazu braucht man keine Angaben machen!! Weist auch keine Vorwürfe über Sachen, die Ihr nie getan habt oder nie tun würdet zurück. Erstens würdet Ihr vielleicht andere damit schwer belasten und zweitens könnt Ihr darauf wetten, dass ein umfangreiches Profil von Euch und Eurem Umfeld gemacht wird!
Macht auf keinen Fall Angaben zur Sache und verweigert Eure Unterschrift auf allen vorgelegten Schreiben!!!!
Viele denken, dass es gut ist, mit den Beamten zu sprechen. Das ist nicht richtig! Selbst wenn die Beamten mit „Strafmilderung“ locken – glaubt ihnen nicht! Ein Polizist kann in keinem Fall entscheiden was strafmildernd ist und was nicht!
Oder die Polizisten bieten Dir das „Du“ und eine Zigarette an und verwickeln Euch in ein scheinbar freundschaftliches Gespräch. Sagt nichts zur Sache! Eine Aktennotiz ist schnell gemacht und zählt vor Gericht ggf. genauso wie eine schriftliche Aussage!
Juristen bezeichnen diese Vorgehensweise als kriminalistische List. Dies ist zwar nicht verboten, für Beschuldigte aber äußerst gefährlich!!!
Ohne den Rat Eures Anwalts solltet Ihr keinesfalls aussagen! Als Betroffener kannst Du nicht erkennen, welche Aussage für Dich gut ist und welche schlecht! Fehler zu Beginn des Verfahrens sind oft nicht mehr gutzumachen!
Wer festgenommen wird, hat das Recht, sofort Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzunehmen zu können, diesen mit seiner Verteidigung zu beauftragen sowie in Ruhe und ohne Überwachung mit ihm die Sach- und Risikolage zu besprechen.
Des weiteren kannst Du verlangen, dass ein Angehöriger oder eine sonstige Vertrauensperson von Deiner Festnahme verständigt wird! Daher immer freundlich aber bestimmt nach einem Telefongespräch verlangen! Fragt, bevor Ihr anruft, wo Ihr Euch genau befindet und wie man die Dienststelle erreichen kann! Fragt zudem auch nach dem Namen des Sachbearbeiters! Bei belegt oder gerade nicht erreichbar, sprecht auf die Mailbox und sprecht, die vorher erfragten Infos drauf.
Blaue Hilfe 0176/90217772
Wer die Blaue Hilfe über die Festnahme eines Betroffenen Verständigt, sollte uns nach Möglichkeit dessen Vor- und Zunamen sowie das Geburtsdatum mitteilen.
Erkennungsdienstliche Behandlung:
Im Rahmen einer Festnahme wird dann meist „die Gunst der Stunde“ versucht zu nutzen um Dich erkennungsdienstlich zu behandeln. Diese Maßnahmen müsst Ihr nicht freiwillig über Euch ergehen lassen. Die Polizei braucht in der Regel einen richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Auftrag! Verweigert diese Maßnahme, lasst Euch die Beschlüsse zeigen und/oder eine Kopie für den Anwalt aushändigen!
Wiederum gilt nichts unterschreiben! Es besteht keine Mitwirkungspflicht, lediglich eine Duldungspflicht!! Verweist auf Euren Anwalt, vor dessen Eintreffen Ihr nichts über Euch ergehen lasst! Leistet aber keinen körperlichen Widerstand gegen die Beamten, sonst droht eine Anzeige. Lasst Euch nicht aus der Ruhe bringen! Bleibt neutral, aber bestimmt! Fotos und Fingerabdrücke kann die Polizei auch noch nehmen, wenn sie Ihren Beschluss hat!.
Erkennungsdienstliche Maßnahmen sind u.a. das Anfertigen von Fotos des Gesichtes, von besonderen Merkmalen (z.B. Narben, Tätowierungen, Percings etc.). Hierzu muss man sich unter Umständen ganz ausziehen. Zu den ED Maßnahmen zählen auch Fingerabdrücke und Handflächenabdrücke.
Wirst Du zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung vorgeladen, solltest Du sofort einen Anwalt kontaktieren um den in Frage kommenden Rechtsbereich festzustellen. Es wird hier unter Polizeirecht und Strafrecht unterschieden. Da wir keine Juristen sind, wendet Euch bitte unverzüglich an einen unserer Anwälte.
Versuch der Abnahme eine DNA Probe:
DNA Probe auf keinen Fall freiwillig abgeben!!! Für die Entnahme Ist ein richterlicher Beschluss nötig!! Lasst Euch nicht von irgendwelchen Schreiben oder Aussagen beirren die Euch die Beamten unter die Nase halten bzw. erzählen! Es gilt hier, in jeder Situation,immer einen Anwalt hinzuziehen um die Rechtmäßigkeit der angekündigten Probe prüfen zu lassen!
Ankündigung einer Blutentnahme:
Ebenso ist für eine Blutentnahme ein richterlicher oder staatsanwaltschaftlicher Beschluss nötig! Leider wird dies von der Polizei häufig mit dem Hinweis auf „Gefahr im Verzug“ umgangen, da bis zur Erteilung eines Beschlusses der Alkoholwert sinken könnte. Leider hat die Blutentnahme ohne die nötigen gesetzlichen Beschlüsse in der Praxis eingebürgert, vor allem sind Autofahrer davon betroffen.
Verletzung durch einen Polizeibeamten:
Solltet Ihr bei der Festnahme durch die Polizei verletzt worden sein, besteht auf einen Arzt um die Verletzungen attestieren zu lassen.
Bestehe darauf, dass das Arztgespräch ohne die Anwesenheit von Polizeibeamten erfolgt und erkläre ausdrücklich, dass Du keine Schweigepflicht gegenüber Dritte erteilst (Vor allem nicht gegenüber der Polizei)! Auskunftserteilung ohne Deine Zustimmung ist eine Straftat und ein standesrechtliches Vergehen!
Ärzte können Probleme bekommen, wenn sie Deine Rechte hier missachten. Vorsichtshalber aber trotzdem den Ärzten und Klinikpersonal ausdrücklich erklären: „Ich entbinde sie nicht von der ärztlichen Schweigepflicht!
Die Polizei kann aus der Art der Verletzungen Rückschlüsse auf Tatgeschehen und auch auf Tatbeteiligung ziehen; deshalb auch aus Verteidigungsgesichtspunkten auf der ärztlichen Schweigepflicht bestehen. Wende Dich nach der Entlassung an den Arzt Deines Vertrauens und schildere (umfassend), wie es zu der Verletzung gekommen ist, lass dort ggf. Bilder davon anfertigen.
Beschädigung/Beschlagnahme von Gegenständen:
Sind Gegenstände beschädigt worden, lässt Du Dir eine schriftliche Bestätigung geben und falls Gegenstände beschlagnahmt wurden auch ein Beschlagnahmeprotokoll! Lasst Euch möglichst eine Visitenkarte des Beamten geben sowie das Aktenzeichen.
Abgabe von Daten gegenüber der Polizei:
Grundsätzlich will die Polizei von jedem Einzelnen soviel erfahren wie nur möglich. Es gibt verschiedene Datenbanken, in die, die erhaltenen Daten eingespeichert werden. Man kann davon ausgehen, dass alles was der Staat jemals an Daten erhalten hat, nicht von selber gelöscht wird.
Deshalb gebt niemals freiwillig Daten ab!!!
Zusammenfassend:
- Höflich/Neutral bleiben
- Angaben zur eigenen Person machen (nicht mehr!)
- Nicht mit „Mitgefangenen“ über das Geschehene sprechen
- Ruhe bewahren – sich nicht provozieren lassen
- Entschlossen jede Frage mit „Ich verweigere die Aussage“ beantworten bis der Anwalt eintrifft
- Mit niemanden außer Eurem Anwalt „plaudern“
- 2 Anrufe verlangen und protokollieren lassen
- Nichts unterschreiben!!!!!!
- Erkennungsdienstliche Behandlung widersprechen, aber dennoch über sich ergehen lassen
- Kein DNA Test ohne richterlichen Beschluss
- Verletzungen attestieren lassen
- Schweigepflicht der Ärzte
- keine Entbindung der Schweigepflicht gegenüber Dritten
- Beschädigte Gegenstände schriftlich bestätigen lassen
- Beschlagnahmeprotokoll aushändigen lassen
- Keine unnötigen Daten abgeben
Vernehmung als Zeuge durch die Polizei:
Der Vorladung einer Zeugenvernehmung durch die Polizei muss man nicht Folge leisten! Es ist weder strafbar noch ordnungswidrig, bei einer polizeilichen Zeugenvernehmung nicht zu erscheinen! Ihr müsst nicht einmal dort Bescheid geben ob Ihr der Aufforderung nachkommt oder nicht.
Die Polizei muss Dir mitteilen, aus welchen Grund man Dich als Zeuge befragen will. Grundsätzlich gilt hier: Wenn man aussagt,muss es der Wahrheit entsprechen. Ansonsten kann es sein, dass man sich eine Anzeige wegen Strafvereitelung oder Falschaussage einhandelt. Finger weg von sogenannten „Freundschaftsaussagen“, denn schon des Öfteren haben Zeugen den Gerichtssaal bei Falschaussagen nicht mehr als „freier Mann“ ver-lassen. Sollte eine staatsanwaltschaftliche oder richterliche Vernehmung angeordnet werden, muss man dort erscheinen. Lasst Euch in so einem Fall unbedingt von einem Anwalt beraten oder noch besser zu diesem Termin begleiten, denn möglicherweise habt Ihr auch ein Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht.
Vernehmung als Beschuldigter durch die Polizei:
Sagt den Termin umgehend unter der Angabe des Aktenzeichens bei der Polizei telefonisch ab! Teilt den Beamten mit, dass Ihr Euch einen Anwalt nehmen werdet und sich dieser mit Ihnen in Verbindung setzen wird. In der Regel versuchen sie Dir einen neuen Termin aufzuschwatzen, lehnt dies ab und verweist wiederum auf Euren Anwalt. Setzt Euch mit uns, der Blauen Hilfe sofort in Verbindung, damit wir Euch einen Anwalt vermitteln können.Am besten ruft Ihr von einer Telefonzelle aus an, denn auch eine Rufnummernunterdrückung hat dort keinen Sinn, die Nummer wird trotzdem angezeigt.
Hausdurchsuchung:
Die Hausdurchsuchung stellt einen besonders schweren Eingriff In die Grundrechte jeden Bürgers dar. Bei einer Straftat kann Eure Wohnung durchsucht werden. Grundsätzlich gilt aber auch hier:
Keine Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss! Dieser wird aber leider relativ leicht durch die Staatsanwaltschaft oder einem Richter ausgestellt. Die Erstellung eines Beschlusses wird durch die Polizei mit der Behauptung „Gefahr im Verzug“ immer wieder gern umgangen. Sollte dies der Fall sein, muss in der Akte eine Begründung stehen warum die Durchsuchung ohne richterlichem Beschluss durchgeführt wurde.
Ihr könnt verlangen dass ein Zeuge (z.B. Nachbar, Rechtsanwalt etc.) bei der Durchsuchung anwesend ist. Ebenfalls darf man auch telefonieren, u.a. Rechtsanwalt, Familie etc.
Die Polizei steht bereits vor Deiner Tür, um diese zu durchsuchen, hier gibt es kaum eine Möglichkeit, dies in der konkreten Situation zu verhindern. Die Rechtmäßigkeit jeder Dursuchungsmaßnahme kann jedoch nachträglich durch Gerichte und Obergerichte geprüft werden! Wir müssen uns das also nicht zwingend gefallen lassen!
Wichtig!!! Wenn der Gegenstand, nach dem lt. Beschluss gefunden oder herausgegeben wurde – ist die Durchsuchung sofort zu beenden, da der Durchsuchungszweck „erfüllt“ ist.
Die Polizei muss sich bei der Durchsuchung auf die von Dir genutzten Räumlichkeiten (Autos, Lagerräume etc.) beschränken, ggf. darf z.B. in einer WG gerade noch der Gemeinschaftsraum durchsucht werden. Nicht aber Räume, die explizit Dritten gehören (Eltern, Geschwister, WG-Mitglieder etc.).
Sollte die Polizei einfach „so“ vor Eurer Tür stehen – schickt sie wieder weg. Lasst sie auf gar keinen Fall in Eure Privaträume.
Öffnet niemals die Tür, wenn Ihr nicht wisst wer davor steht.
Zusammenfassend:
- Keine Aussage
- Nichts Unterschreiben
- Zeugen dazu bitten
- Anwalt oder die Blaue Hilfe kontaktieren
- Kopie des Dursuchungsbeschlusses fordern
- Name, Dienstnummer der Beamten notieren
- Beschwerde einlegen (auch ohne inhaltliche Begründung)
- In jedem durchsuchten Raum mit anwesend sein
- Beschlagnahmeverzeichnis oder ggf. die Bescheinigung dass nichts gefunden wurde aushändigen lassen
- Darauf achten, dass keine Räume, die nicht zu Deinen genutzten Räumlichkeiten gehören, durchsucht werden
Platzverweis:
Die Polizei kann Dich (auch mündlich), im Zuge einer sogenannten „Gefahrenabwehr“ vorüber-gehend von einem Ort verweisen oder Dir das Betreten desselben verbieten. Hier reichen bloße Vermutungen in der Regel zwar eigentlich nicht aus aber wir alle wissen, dass es dann doch dazu führt. Das Verbot kann gegen Dich alleine aber auch gegen eine Gruppe ausgesprochen werden. Auch Platzverweise können (auch Im Nachhinein) rechtlich überprüft werden. Und wird in der Regel auch nach der Entlassung aus dem Polizeigewahrsam erfolgen. Vor Ort ist kein Rechtsschutz möglich, da der Platzverweis sofort zu vollziehen ist.
(Unterbindungs-) Gewahrsam = polizeiliche Ingewahrsamnahme:
Dies ist eine polizeiliche Zwangsmaßnahme die auf reinen Vermutungen basiert. Man unterstellt Dir, dass Du vor hast Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu begehen. Du kannst festge-nommen werden und wirst Deiner Freiheit beraubt bis die Polizei meint, dass die Gefährdung nun zu Ende ist (z.B. Fußballspiel). Das (Unterbindungs-) Ingewahrsamnahme wird auch gern angewandt um „Platzverbot/Platzverweis sowie Platzverweisung durchzusetzen.
ACAB:
Beim Tragen von Kleidung mit dem Aufdruck ACAB beleidigt man die Polizei im Kollektiv. Dies war bis vor kurzem nicht strafbar. Die Polizeibeamten zeigen in letzter Zeit vermehrt Leute wegen Beleidigung an und bekommen hiermit leider teilweise auch Recht. Dies bringt dann meist richtig Ärger, den zu den Geldstrafen kommen dann auch noch die Anwaltskosten, denn zur Abwendung der meist hoch ausfallenden Geldstrafen sollte immer ein Anwalt dabei sein. Also verzichtet auf das Tragen von ACAB Kleidung in der Öffentlichkeit – außer Ihr habt das nötige Kleingeld für Anwalt und Strafen.
Gefährdetenansprache:
Eine Gefährdetenansprache erfolgt entweder schriftlich oder durch persönlichen Besuch der Polizei (SKB’s) bei Dir zu Hause oder unverschämterweise auch gern in Deiner Arbeit. Am besten ist es, auf Durchzug zu schalten und die Prozedur über sich ergehen lassen.
Und wieder tritt die goldene Regel in Kraft: Keine Fragen beantworten, nichts unterschreiben und die Herren in Grün nicht in die Wohnung lassen!!
Datei Gewalttäter Sport:
Die Datei Gewalttäter Sport ist und bleibt eine Datei die mehr als umstritten ist und zu der keiner in Deutschland richtig Auskunft geben kann oder will. Auch die einzelnen Behörden wissen anscheinend nicht genau, wer wo gespeichert ist und warum!!! Diese Datei bringt uns Fußballfans nur Nachteile! Nach wie vor ist nicht sicher geklärt, wie man in die mysteriöse Datei hinein kommt – sicher ist jedoch eine lapidare Personenkontrolle reicht schon aus. Noch schwieriger ist es, dass die Daten wieder gelöscht werden.
Wir können jedem, der wissen will ob er dort gespeichert ist nur empfehlen eine Abfrage an die ZIS zu stellen. Diese ist verpflichtet Euch zu antworten.
Den Antrag findet Ihr hier auf der Website von ProFans im Bereich Downloads.
Giasing wehrt sich – sei ein Bestandteil der Solidargemeinschaft!!!