Momentan geht es Schlag auf Schlag – diesmal aber können wir etwas erfreuliches vermelden:
Eine schallende Ohrfeige für das Amtsgericht und gegen das Gießkannenprinzip bei Polizeimaßnahmen fällte das Landgericht München I als es das Urteil des Amtsgerichts aufhob und die Gewahrsamnahme von 85 Fußballfans für rechtswidrig erklärte!
Ein Schritt in die richtige Richtung meine ich……